Die ARIVA Hotel GmbH wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Mannheim. Sie ist eine Tochtergesellschaft der 1921 gegründeten und stets eigentümergeführten DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe (D&S) mit aktuell 3.400 Beschäftigten. Die ARIVA Hotel GmbH steht für Qualität, Service und Gastfreundschaft. Sie vereint unter ihrem Dach mehrere Hotelbetriebe in der Quadratestadt. Aktuell verfügt die ARIVA Hotel GmbH über 680 Zimmer und in den Hotels kümmern sich rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die nationalen und internationalen Gäste.
Das Hilton Garden Inn Mannheim wird mit 197 Zimmern Bestandteil eines neuen innerstädtischen Quartiers, das auch zwei Bürohäuser- und Wohnungen umfasst. Das Hotel bietet Geschäftsreisenden mit acht Konferenzräumen genug Platz für Veranstaltungen und Meetings. Außerdem stehen den Gästen ein Business Center und ein Fitnessstudio zur Verfügung, um auch unterwegs fit zu bleiben. Nach einem anstrengenden Tag können sich die Hotelgäste an der Bar oder auf der Gartenterrasse des hauseigenen Restaurants entspannen, das Frühstück und Abendessen à la carte serviert. Das Hotel verfügt über eine Tiefgarage und ist Dank der direkten Lage am Hauptbahnhof hervorragend an den Verkehr angebunden.
Anstellungsart: Aushilfe
Dann check bei uns ein. Wir haben anzubieten:
Kann es losgehen?
Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich über unser Karriereportal. Ihre Bewerbung sollte aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Ihren Arbeitszeugnissen sowie den letzten Abschlusszeugnissen bestehen.
Weitere Informationen zu uns finden Sie unter: www.ariva-hotel.de
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.