Zwischen Glatteis und Grippe: Der Winter Knigge für die Arbeitswelt
Kommt ein Mitarbeiter ins Büro und sagt: Heute morgen konnte ich leider nicht pünktlich zur Arbeit kommen, da die Schienen vereist waren, der Bus im Schnee feststeckte und sich in die Reifen meines Fahrrads ein dicker Eiszapfen gebohrt hat.
Unabhängig von der Kreativität vieler Angestellter kann es im Winter tatsächlich aus verschiedenen Gründen eine Herausforderung sein, Termine einzuhalten und seine Kernarbeitszeit zu erfüllen. Eine Dauererkältung oder das andauernde Chaos auf den Straßen sind der Grund, warum im Winter die Uhren oftmals anders laufen und ansonsten zuverlässige Mitarbeiter in Schwierigkeiten geraten.
Doch wieviel Zuspätkommen ist eigentlich erlaubt und was tut man, wenn der Chef neben einem plötzlich niest? Wir haben Ihnen für diese Fälle ein paar Knigge Regeln für den Winter zusammengestellt.
Glatteis? Abmahnung!
Sie wurden am Morgen von einer spiegelglatten Straße überrascht, die Ihnen die Autofahrt zur Arbeit unmöglich gemacht hat. Auch der Versuch, die Bahn zu nehmen, ist aufgrund eines Schienenchaos kläglich gescheitert. Kurz: Sie hatten gar keine Chance, heute pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Doch zählen diese Gründe tatsächlich, vor allem wenn diese Situationen sich im Winter häufen?
Leider haben Sie nicht mehr denselben Welpenschutz wie in der Schule, als eine Entschuldigung meist ausreichte, um einen überhörten Wecker zu rechtfertigen. Für Arbeitnehmer gilt, dass sie sich auf den Weg zur Arbeit vorbereiten müssen. Das heißt: Schauen Sie am Abend den Wetterbericht und planen Sie wenn nötig mehr Zeit für Ihren Arbeitsweg ein. Sprechen Sie sich mit Kollegen ab, bilden Sie Fahrgemeinschaften, organisieren Sie wenn es sein muss Schneeketten für Ihren PKW. Ein einmaliges, wetterbedingtes Zuspätkommen wird in der Regel vom Arbeitgeber geduldet; vermeiden Sie jedoch wiederholte Verspätungen. Die gute Nachricht: Sollten Sie einmal mitten im Hochsommer vor Ihre verschneite Haustür treten, ist dies tatsächlich höhere Gewalt.
Der Lieblingspullover fürs Büro
Wenn Sie nach Feierabend nach Hause kommen, kuscheln Sie sich am liebsten in ihren ausgeleierten Wollpullover. Schließlich ist dieser schön warm und Sie fühlen sich darin ganz besonders wohl. Also können Sie ihn doch auch ausnahmsweise an besonders kalten Tagen mal im Büro anziehen oder?
Nunja. Gibt es eine Kleiderordnung für Ihren Beruf, gilt diese auch im Winter. Selbstverständlich müssen Sie abwägen, ob diese Kleidung Ihrer Gesundheit abträglich ist. So vertragen sich beispielsweise Stöckelschuhe und ein nasses Foyer nicht besonders gut und es kann im Ernstfall zu schweren Unfällen kommen. In diesem Fall sorgt ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber dafür, inwiefern Sie an besonders kalten, nassen Wintertagen vom üblichen Dresscode abweichen können.
Hatschi. Sagt man heute noch Gesundheit?
Jedes Jahr erscheinen neue Knigge Regeln, die vorschreiben, ob man denn nun Gesundheit wünscht oder es vornehm ignoriert, wenn neben einem geniest wird. Der aktuelle Knigge meint dazu übrigens folgendes:
„Muss man selbst, oder aber eine andere Person in einem Raum niesen, ignoriert man dies als einen unerheblichen Zwischenfall. Dieser sollte nicht durch ein schallendes „Gesundheit!“ zu einem Drama gesundheitlichen Verfalls verfremdet werden.“
Krank? Ich komm trotzdem…
Uneinigkeit herrscht auch in der Frage, ob man sich kränkelnd ins Büro schleppen sollte, um die Kollegen nicht zusätzlich mit Arbeit zu belasten oder ob man die Ansteckungsgefahr vermindert und lieber zuhause bleibt. Grundsätzlich ist dies natürlich eine Entscheidung, die ein Arzt treffen sollte. Wer wirklich krank ist, tut in der Regel weder den Kollegen noch dem Arbeitgeber einen Gefallen, weil er wenig produktiv ist, die Krankheit meist noch verschlimmert und Kollegen ansteckt. 2 Tage Erholung im Bett sind in der Regel die bessere Wahl.
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