Gehaltsstruktur

Das neue Gesetz für die Lohngleichheit

Und was verdienst du so?

Bislang war es in Deutschland innerhalb des Betriebes verpönt – ja sogar verboten, den Kollegen nach seinem Gehalt zu fragen. Tat man es hinter vorgehaltener Hand doch, musste man den Frust, der dadurch eventuell entstand, mit sich selbst ausmachen. Es gab keine Möglichkeit zum Chef zu gehen, und ihn mit dem Argument des Gehaltschecks von Herr Müller um eine Angleichung zu bitten. In der Praxis zeigen sich in vielen Betrieben immer noch erhebliche Lohnunterschiede zwischen Mitarbeitern, die die gleiche Arbeit leisten. Oftmals werden neu eingestellte Mitarbeiter im Gehalt sogar bevorzugt gegenüber denjenigen, die sich schon viele Jahre für den betrieb engagieren. Auch ein Gefälle zwischen Männern und Frauen ist immer noch gängige Praxis.

Das neue Gesetz für mehr Lohntransparenz

Im Bundestag wurde aktuell ein Gesetz verabschiedet, das für eine höhere Lohntransparenz und damit auch für mehr Fairness in der Bezahlung der Mitarbeiter sorgen soll. Die meisten Arbeitnehmer haben nun einen individuellen Auskunftsanspruch. Außerdem wurden Prüferfahren eingeführt, um die Gleichheit in der Bezahlung auch von offizieller Seite zu prüfen.

Über die Klage

Ins Rollen gebracht hat diese Diskussion und damit auch das neue Gesetz ein Haustechniker, der in einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt war. Er bekam seit dem Jahr 2012 einen Stundenlohn von 11 Euro. Seine Kollegen, die eine vergleichbare Arbeit leisteten, wurden jedoch mit 13 Euro bezahlt. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber um Lohnangleichung scheiterten. Damit zog der Arbeitnehmer vor Gericht, gewann und erhielt außerdem eine Nachzahlung der Lohndifferenz für das gesamte vergangene Jahr.

Die Sache mit der Vertragsfreiheit

Arbeitgeber werden jetzt vielleicht das Argument einwerfen, dass es doch – abgesehen von Tariflöhnen – eine Vertragsfreiheit gibt. Jeder kann vor der Unterschrift unter seinen Arbeitsvertrag mit dem Chef über seinen Lohn verhandeln und entscheiden, ob er die Stelle zu den gebotenen Konditionen antreten möchte oder nicht. Diese Vertragsfreiheit bleibt von dem Gesetz unberührt. Jedoch zeigt die Praxis, dass es eine solche Verhandlungsfreiheit in der Praxis nur selten gebe. Das Gesetz möchte in Fällen eingreifen, in denen die meist vom Arbeitgeber einfach festgelegte Bezahlung unfair und im Rahmen der gesamten Gehaltsstruktur der Firma unfair ist.

Das ist neu für Arbeitnehmer

Das neue Gesetz gilt zunächst nur für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten. Hier können die Mitarbeiter ins Personalbüro gehen und Auskunft über die Lohnstrukturen der Firma verlangen. Sie können auch erfragen, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit bewertet wird und wie sie im Vergleich zu den Kollegen abschneiden. Sollte Ungleichheit bestehen, können sie nach einer Gleichstellung verlangen und diese notfalls auch einklagen. In Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung sogar regelmäßig einen Lagebericht erstellen und über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren. Das Gesetz lautet: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.

Es gibt aber auch Kritik an dem neuen Gesetz, das vielen noch zu lasch ist. Denn was machen MitarbeiterInnen in den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben mit 199 Mitarbeitern? Bislang verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Ob das Gesetz über Lohngleichheit daran etwas ändern wird, bleibt fraglich.

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